Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Brackenheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für serviceportal.brackenheim.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG
- PDF- und Word-Dateien:
Formulare und Dokumente im PDF- bzw. Word-Format sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Unter gegebenen Bedingungen ist es aktuell nicht möglich, organisatorisch wie auch personell, die Dateien einer aufwändigen Überarbeitung mit speziellen Programmen zu unterziehen. PDF-Dokumente, die von externen Quellen stammen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden.
Bei der Weiterentwicklung der Internet-Präsenz werden die Kriterien zur digitalen Barrierefreiheit fortlaufend mit einbezogen und das Angebot barrierefrei zugänglicher Informationen kontinuierlich ausgebaut.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.05.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 27. November 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unseres Internetauftritts auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadt Brackenheim
Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Events
Marktplatz 1
74336 Brackenheim
Telefon: +49 (0)7135 105-300
E-Mail: info(@)brackenheim.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.